Kurz beantwortet
Planen Sie Kundengeschenke bis Ende Oktober und bleiben Sie unter 50 Euro netto je Empfänger und Jahr – bis zu dieser Grenze sind Geschenke an Geschäftsfreunde als Betriebsausgabe abziehbar. Verbuchen Sie die Geschenke getrennt und mit den Namen der Empfänger. Gut kommt an, was persönlich wirkt und zum Empfänger passt, zum Beispiel eine hochwertige Flasche mit Ihrem Logo auf dem Etikett.
Wann Sie anfangen sollten
Personalisierte Präsente brauchen Vorlauf für Auswahl, Entwurf, Freigabe, Druck und Lieferung. Wer erst im Dezember bestellt, hat kaum noch Auswahl. Ein bewährter Ablauf:
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Mitte Oktober
Budget je Empfänger festlegen und die Empfängerliste mit Namen und Adressen aufstellen.
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Ende Oktober
Präsent auswählen und bestellen; bei eigenen Etiketten den Entwurf abstimmen.
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November
Produktion und Lieferung; Grußkarten schreiben.
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Anfang Dezember
Übergeben oder verschicken – vor den Feiertagen sind viele schon im Urlaub.
Die 50-Euro-Grenze
Geschenke an Geschäftsfreunde – Kunden, Lieferanten, Partner – sind seit dem 1. Januar 2024 als Betriebsausgabe abziehbar, wenn ihr Wert je Empfänger und Wirtschaftsjahr 50 Euro nicht übersteigt. Es handelt sich um eine Freigrenze: Liegt der Wert auch nur knapp darüber, entfällt der Abzug vollständig.
- Netto oder brutto: Unternehmen mit Vorsteuerabzug rechnen netto, alle anderen brutto.
- Was zählt: die Anschaffungskosten des Geschenks einschließlich der Kennzeichnung als Werbeträger, etwa eines Etiketts mit Ihrem Logo.
- Was nicht zählt: Verpackung und Versand.
- Mehrere Geschenke: Alle Geschenke an denselben Empfänger in einem Jahr werden zusammengerechnet.
| Beispiel | Wert je Empfänger und Jahr | Abziehbar? |
|---|---|---|
| Präsent für 45 € netto | 45 € | ja |
| Präsent für 45 € netto, Versand 6 € | 45 € – Versand zählt nicht | ja |
| Zwei Präsente im Jahr zu je 30 € netto | 60 € | nein, keines der beiden |
| Präsent für 55 € netto | 55 € | nein, auch nicht anteilig |
Richtig aufzeichnen
Der Abzug setzt voraus, dass Geschenke einzeln und getrennt von den übrigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden, in der Praxis auf einem eigenen Konto. Aus der Buchung oder dem Beleg muss hervorgehen, wer das Geschenk erhalten hat. Bei vielen gleichartigen Präsenten genügt eine Sammelbuchung, wenn die Namen der Empfänger auf einer Liste zum Beleg stehen.
Muss der Empfänger das Geschenk versteuern?
Ein Geschenk aus geschäftlichem Anlass kann beim Empfänger zu versteuern sein. Das lässt sich vermeiden: Das schenkende Unternehmen kann die Einkommensteuer nach § 37b EStG pauschal mit 30 Prozent übernehmen, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Empfänger sind über die Übernahme zu unterrichten, etwa mit einem Satz auf der Grußkarte oder im Begleitschreiben.
Wie Pauschalsteuer und 50-Euro-Grenze im Einzelfall zusammenspielen, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung. Dieser Artikel ist ein allgemeiner Überblick und keine Steuerberatung.
Regeln beim Empfänger
- Öffentlicher Dienst: Beamte und Tarifbeschäftigte dürfen Geschenke grundsätzlich nur mit Zustimmung ihres Dienstherrn beziehungsweise Arbeitgebers annehmen. Bei Behörden verzichten Sie besser auf Präsente.
- Unternehmen mit Compliance-Regeln: Viele Unternehmen begrenzen, welche Geschenke ihre Beschäftigten annehmen dürfen. Im Zweifel kurz nachfragen.
- Alkohol: Spirituosen nur an Erwachsene. Wer weiß, dass jemand keinen Alkohol trinkt, wählt für diese Person ein anderes Geschenk.
Was als Kundengeschenk ankommt
- Persönlich statt beliebig: Eine handschriftliche Zeile auf der Karte wirkt stärker als jedes Werbegeschenk aus dem Katalog.
- Zum Genießen statt zum Hinstellen: Genussmittel stehen nicht im Regal herum und werden oft gemeinsam geöffnet.
- Das Logo mit Stil: Ein eigenes Etikett wirkt wie eine Edition für Ihre Kunden, nicht wie Werbung – wenn Gestaltung und Produkt hochwertig sind.
- Erkennbare Qualität: Ein echter Obstbrand oder Likör mit klaren Angaben auf dem Etikett überzeugt auch Kenner.
- Für unterschiedliche Geschmäcker: Ein Duo aus Brand und Likör trifft mehr Vorlieben als eine einzelne Sorte.
Was auf einem eigenen Etikett möglich ist und ein Angebot für Ihre Firmenedition finden Sie auf der Seite Firmenpräsente.
Checkliste
- Budget je Empfänger festgelegt – inklusive Logo-Kennzeichnung unter 50 Euro netto
- Empfängerliste mit Namen für Versand und Buchhaltung
- Behörden und Compliance-Regeln der Empfänger berücksichtigt
- Alternative für Empfänger, die keinen Alkohol trinken
- Bestellung bis Ende Oktober, Versand Anfang Dezember
- Geschenke auf eigenem Konto gebucht
- Pauschalsteuer entschieden und Empfänger gegebenenfalls informiert
Häufige Fragen
Zählen Verpackung und Versand zur 50-Euro-Grenze?
Nein. Verpackungs- und Versandkosten gehören nicht zu den Anschaffungskosten des Geschenks. Kosten für die Kennzeichnung, etwa ein Etikett mit Ihrem Logo, zählen dagegen mit.
Gilt die Grenze auch für Geschenke an Mitarbeitende?
Nein. Für Beschäftigte gelten lohnsteuerliche Regeln, etwa die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro oder Aufmerksamkeiten bis 60 Euro zu persönlichen Anlässen. Klären Sie das mit Ihrer Lohnbuchhaltung.
Was passiert, wenn ein Geschenk 51 Euro kostet?
Dann ist es insgesamt nicht als Betriebsausgabe abziehbar – auch nicht in Höhe von 50 Euro. Es lohnt sich, mit etwas Abstand zur Grenze zu planen.
Darf man Geschäftspartnern Alkohol schenken?
Ja, erwachsenen Geschäftspartnern. Beachten Sie Compliance-Regeln, verzichten Sie bei Behörden auf Geschenke und wählen Sie für Menschen, die keinen Alkohol trinken, eine Alternative.
Quellen und Grundlagen
- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 7 EStG: Geschenke und Aufzeichnungspflicht
- § 37b EStG: Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen
- Einkommensteuer-Richtlinien R 4.10 Abs. 3 und R 4.11 (Anschaffungskosten und Aufzeichnung von Geschenken)
- § 42 Beamtenstatusgesetz: Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken