Sortiment

Spirituosen

ALLMANG startet mit Obstbränden und Likören. Diese Übersicht zeigt, was die Spirituosen unterscheidet – und hilft bei der Auswahl, auch wenn Sie für jemand anderen aussuchen.

Produktgruppen

Womit wir beginnen

Zwei Produktgruppen, eine gemeinsame Haltung: wenige Sorten, klare Angaben und Beschreibungen, die beim Auswählen helfen.

Obstbrand

Obstbrände

Aus vergorenen Früchten destilliert, mit mindestens 37,5 % vol. Klar, fruchtig und für Kenner wie für Neugierige.

Zu den Obstbränden 

Likör

Liköre

Mit mindestens 15 % vol und deutlicher Süße. Fruchtig, würzig oder cremig – pur, im Aperitif oder zum Dessert.

Zu den Likören 

Edition

Eigenes Etikett

Obstbrände und Liköre mit Ihrem Logo, Namen oder Anlass – für Unternehmen, Hochzeiten und Jubiläen.

Zu den Firmenpräsenten 

Vergleich

Obstbrand, Geist und Likör im Überblick

Die drei Begriffe werden oft durcheinander verwendet. Die EU-Spirituosenverordnung legt aber genau fest, was hinter jeder Bezeichnung steckt.

Die wichtigsten Unterschiede
MerkmalObstbrandGeistLikör
Ausgangsstoff Frische, fleischige Früchte, Beeren oder deren Most Unvergorene Früchte und Beeren, auch Nüsse, Kräuter oder andere Pflanzenteile Alkohol, Destillat oder Spirituose mit Zucker und geschmacksgebenden Zutaten
Herstellung Die Früchte gären, danach wird destilliert Die Früchte werden in Alkohol eingelegt, danach wird destilliert Ansetzen, Mischen und Süßen; eine eigene Destillation ist nicht vorgeschrieben
Alkoholgehalt mindestens 37,5 % vol mindestens 37,5 % vol mindestens 15 % vol
Zucker höchstens 18 g je Liter, nur zur Abrundung höchstens 10 g je Liter mindestens 100 g je Liter, mit wenigen Ausnahmen
Aromen und Farbstoffe nicht erlaubt nicht erlaubt erlaubt; bei bestimmten Frucht- und Pflanzenlikören nur natürliche Aromen
Typische Beispiele Williams-Christ-Birne, Zwetschge, Kirsche, Mirabelle, Quitte Himbeergeist, Schlehengeist, Haselnussgeist Kirsch-, Himbeer-, Kräuter- und Kaffeelikör
Trinktemperatur 16 bis 18 °C 16 bis 18 °C je nach Sorte gut gekühlt bis zimmerwarm

Grundlage: Verordnung (EU) 2019/787, Anhang I, Kategorien 9 (Obstbrand), 17 (Geist) und 33 (Likör). Obstbrände, die mindestens ein Jahr im Holz gereift sind, dürfen mit Zuckerkulör farblich angepasst werden.

Verkaufsstart in Vorbereitung

Was wir zum Start planen

Zum Start planen wir eine kleine Auswahl an Obstbränden und Likören sowie passende Geschenkverpackungen. Sorten, Alkoholgehalte, Füllmengen und Preise veröffentlichen wir auf den Produktseiten, sobald sie feststehen. Präsente mit eigenem Etikett können Unternehmen bereits jetzt anfragen.